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   KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89   

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KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89 (https://dejure.org/1990,5891)
KG, Entscheidung vom 14.03.1990 - 24 W 6087/89 (https://dejure.org/1990,5891)
KG, Entscheidung vom 14. März 1990 - 24 W 6087/89 (https://dejure.org/1990,5891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung als "Laden"; Bezeichnung als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Beschreibung des Teileigentums als Inhalt des Sondereigentums ; Vereinbarkeit des Betriebs eines Spielsalons mit der Zweckbestimmung "Laden"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsschranken für "Laden", Spielsalon

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 06.03.1985 - 24 W 3538/84

    Anspruch der Mietergemeinschaft auf Unterlassen der zweckwidrigen Nutzung eines

    Auszug aus KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. z. B. Beschluß vom 6. März 1985 - 24 W 3538/84 -, ZMR 1985, 207 = WuM 1985, 236), können auch einzelne Wohnungseigentümer derartige Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend machen.

    Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (ZHR 1985, 207 = WuM 1985, 236) auch von dem Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Titulierung des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs ausgegangen.

    2 Z 56/82">BayObLGZ 1983, 73, 78 f.; Senat, Beschluß vom 6. März 1985 - 24 W 3538/84 -, ZMR 1985, 207 = WuM 1985, 236; Beschluß vom 21. Mai 1986 - 24 W 1511/86 -, NJW-RR 1986, 1073).

  • OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86

    Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon

    Auszug aus KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89
    2 Z 65/85">NJW-RR 1986, 317 = ZMR 1986, 450, 451; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 464, 465; Senat, NJW-RR 1986, 1073, 1074).

    Der Senat teilt die vom OLG Zweibrücken vertretene Auffassung (NJW-RR 1987, 464; 1988, 141), daß der Erwerber von Wohnungs- bzw. Teileigentum bei der Zweckbestimmung "Laden" darauf vertrauen darf, daß eine gewerbliche Nutzung als Spielsalon nicht stattfindet, weil der Betrieb eines Spielsalons nach der Lebenserfahrung die Besorgnis vermehrt störender Geräusche durch Spielautomaten und durch an- und abfahrende Kraftfahrzeuge mit sich bringt, Anziehungspunkt für weniger seriöses Publikum ist und wegen des in der Öffentlichkeit verbreiteten negativen Urteils über die zunehmende Zahl von Spielsalons zu einer Abwertung des Wohnumfeldes und damit zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung der Wohnungseigentumsanlage führt.

  • KG, 21.05.1986 - 24 W 1511/86
    Auszug aus KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89
    2 Z 56/82">BayObLGZ 1983, 73, 78 f.; Senat, Beschluß vom 6. März 1985 - 24 W 3538/84 -, ZMR 1985, 207 = WuM 1985, 236; Beschluß vom 21. Mai 1986 - 24 W 1511/86 -, NJW-RR 1986, 1073).

    2 Z 65/85">NJW-RR 1986, 317 = ZMR 1986, 450, 451; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 464, 465; Senat, NJW-RR 1986, 1073, 1074).

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89
    Die Beschreibung des Teileigentums der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung ist gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen und unterliegt damit, wie alle Grundbucheintragungen, der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BGHZ 37, 147, 148 f.; …
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89
    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205, 209 = NJW 1972, 1464; BayObLG, …
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1987 - 3 W 99/87

    Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon

    Auszug aus KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89
    Der Senat teilt die vom OLG Zweibrücken vertretene Auffassung (NJW-RR 1987, 464; 1988, 141), daß der Erwerber von Wohnungs- bzw. Teileigentum bei der Zweckbestimmung "Laden" darauf vertrauen darf, daß eine gewerbliche Nutzung als Spielsalon nicht stattfindet, weil der Betrieb eines Spielsalons nach der Lebenserfahrung die Besorgnis vermehrt störender Geräusche durch Spielautomaten und durch an- und abfahrende Kraftfahrzeuge mit sich bringt, Anziehungspunkt für weniger seriöses Publikum ist und wegen des in der Öffentlichkeit verbreiteten negativen Urteils über die zunehmende Zahl von Spielsalons zu einer Abwertung des Wohnumfeldes und damit zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung der Wohnungseigentumsanlage führt.
  • KG, 17.10.1988 - 24 W 1240/88

    Nutzungsschranken für "Geschäftsräume"; Rechtsschutzinteresse trotz rechtlicher

    Auszug aus KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89
    Zutreffend weist der angefochtene Beschluß darauf hin, daß die nach diesen Grundsätzen unter Einbeziehung der örtlichen Verhältnisse, d.h. des Charakters der Wohnanlage (vgl. Senat, Beschluß vom 17. Oktober 1988 - 24 W 1240/88 -, NJW-RR 1989, 140 = ZMR 1989, 25 = WE 1989, 26) gebotene Auslegung und Gesamtwürdigung der Teilungserklärung zu dem Ergebnis führt, daß der Betrieb eines Spielsalons mit der Zweckbestimmung "Laden" unvereinbar ist, da eine solche Nutzung über die bei einer Verkaufsstätte im Rahmen der gesetzlichen Ladenschlußzeiten zu erwartende Nutzung hinausgeht.
  • BayObLG, 03.07.1989 - BReg. 2 Z 77/89

    Wohnungseigentum; Fertigstellung; Wohnung; Gebäude; Zahlung; Wohnanlage;

    Auszug aus KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89
    2 Z 77/89">2 Z 77/89 - (WuM 1989, 526) ist damit auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • KG, 15.04.1992 - 24 W 3386/91

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einzelne

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. März 1985 - 24 W 3538/84 -, ZMR 1985, 207 = WuM 1985, 236 und 14. März 1990 - 24 W 6087/89 -, ZMR 1990, 307 = WuM 1990, 317), können auch einzelne Wohnungseigentümer derartige Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend machen.

    Die Beschreibung des Sondereigentums des Antragsgegners in der Teilungserklärung ist gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen und unterliegt damit, wie alle Grundbucheintragungen, der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BGHZ 37, 147, 148 f.; BayObLGZ 1983, 73, 78 f.; Senat, Beschluß vom 14. März 1990 - 24 W 6087/89 -, ZMR 1990, 307 = WuM 1990, 317 mit weiteren Nachweisen).

  • LG München I, 04.04.2011 - 1 S 16861/09

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung von zwei als Restaurant

    Dazu dürfte in einem nicht unerheblichen Maße auch die sich in letzter Zeit häufende negative Presseberichtserstattung über Spielhallen beitragen, die wiederum zu einer Abwertung des Wohnumfeldes einer Spielhalle in der öffentlichen Meinung führt (vgl. dazu auch den Beschluss des KG Berlin vom 14.03.1990, Az: 24 W 6087/89, juris Rn 14).
  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Bei der Bestimmung, was ein "normaler Laden" ist, also bei der Auslegung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Zweckbestimmung sind aber der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1983, 73/79; BayObLGZ WuM 1993, 697/698; KG NJW-RR 1989, 140; KG WuM 1990, 317/318; vgl. auch Weitnauer WEG 7. Aufl. § 14 Rn. 3); aus ihnen kann sich ergeben, daß die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auch eine Nutzung, die sich formal im Rahmen der Zweckbestimmung oder der Beschaffenheit hält, nicht hinnehmen müssen.
  • LG München I, 02.01.2012 - 1 S 21470/09

    Wohnungseigentum: Vereinbarkeit der Nutzung von Teileigentum als Spielothek mit

    Dazu dürfte in einem nicht unerheblichen Maße auch die sich in letzter Zeit häufende negative Presseberichterstattung über Spielhallen beitragen, die wiederum zu einer Abwertung des Wohnumfeldes einer Spielhalle in der öffentlichen Meinung führt (vgl. dazu auch den Beschluss des KG Berlin vom 14.03.1990, Az: 24 W 6087/89, juris Rn 14).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92

    Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten

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